AGBs Mariposa Boxing Club
(1) Mitgliedschaft, Trainingskarten
Die Mitgliedsbeiträge werden im Falle einer Vollmitgliedschaft (Boxen oder Functional Athletic Training für einen, sechs oder 12 Monate) jeweils zum 3. eines Monats per SEPA-Lastschrift eingezogen. Hierzu erteilt das Mitglied dem Mariposa Boxing Club oder eines von ihm zur Verwaltung der Mitgliedschaft beauftragten Partners -aktuell die Eversports GmbH- separat ein Lastschriftmandat.
Der Preis für die Trainingskarten wird bei Kauf fällig. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Anmeldung und gilt für die jeweilige Vertragslaufzeit, mithin maximal für 12 Monate.
Für Verträge bzw. Vollmitgliedschaften, die vor dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, verlängert sich der Vertrag jeweils automatisch um die vereinbarte Vertragslaufzeit, zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Preisen; längstens jedoch um ein Jahr, es sei denn, der Nutzer oder der Mariposa Boxing Club kündigt den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der jeweils laufenden Verlängerungslaufzeit.
Für Verträge bzw. Vollmitgliedschaften, die ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurden, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit zu den bei Vertragsabschluss angegebenen Preisen. Während der unbestimmten Laufzeit kann der Nutzer oder der Mariposa Boxing Club den Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen.
Die Laufzeit des Vertrages ergibt sich aus dem Antrag auf Mitgliedschaft, Trainingskarten besitzen eine Gültigkeit von zwölf Monaten ab dem Ausstellungsdatum.
Der Mariposa Boxing Club behält es sich vor, nach entsprechender Vorankündigung Beitragsanpassungen vorzunehmen.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft hat schriftlich oder in Textform zu erfolgen.
Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Im Falle eines Umzugs ist das Mitglied berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende vorzeitig zu kündigen, wenn sich die Entfernung zum Studio um mehr als 20 km erhöht.
Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt auf Seiten des Mariposa Boxing Club insbesondere vor, wenn das Mitglied trotz Abmahnung wiederholt mit der Entrichtung des Mitgliedsbeitrags, der mind. zwei Monatsbeiträgen entspricht, in Verzug kommt.
Das Mitglied bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind.
(2) Leistungen
Mitglieder und Besitzer von Trainingskarten sind berechtigt, das Leistungsangebot des Mariposa Boxing Club gemäß der gewählten Mitgliedschaft oder der jeweiligen Trainingskarte während der Trainingszeiten in Anspruch zu nehmen. Mitglieder sind darüber hinaus berechtigt, die Open House Zeiten zum freien Training zu nutzen.
Dem Mariposa Boxing Club bleibt es vorbehalten, Änderungen der Trainings- und Öffnungszeiten vorzunehmen, ohne dass ein Anspruch auf Herabsetzung der Mitgliedsgebühren oder der Trainingskartenpreise besteht. Dies gilt insbesondere auch für kurzfristige Schließungen und Teilschließungen aus betrieblichen Gründen oder notwendigen Reparaturarbeiten. Bei einer außerplanmäßigen Schließung von mehr als zwei Wochen im Kalenderjahr neben der bestehenden Betriebsschließung (siehe Absatz X. 3.) wird der Mitgliedsbeitrag anteilig zu Beginn des Folgejahres zurückerstattet.
(3) Zugangsberechtigung zum Training
Die Sporteinrichtungen und Trainingsangebote des Mariposa Boxing Club können nur unter Vorlage eines gültigen Mitgliedsausweises oder der jeweiligen Trainingskarte benutzt werden. Zur Nutzung der Leistungen des Mariposa Boxing Club muss grundsätzlich die Volljährigkeit des Kunden erreicht sein (bei Nutzung des Sparrings). Ist die Volljährigkeit noch nicht eingetreten, muss eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorgelegt werden, um das Leistungsangebot nutzen zu dürfen (bei Nutzung des Sparrings). Das Mindestalter beträgt hierbei 14 Jahre.
Bei Verlust des Mitgliedsausweises ist für die Neuausstellung eine Bearbeitungsgebühr von 20 Euro zu entrichten, verloren gegangene Trainingskarten werden nicht ersetzt.
IV. Trainings- und Öffnungszeiten, Trainingsort
Die Rahmentrainingszeiten sind in der Regel:
Montag bis Freitag:
07:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstags:
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Der Mariposa Boxing Club behält es sich vor, an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen zu haben. Trainingseinheiten finden mehrmals täglich statt, die genauen Trainingszeit sind dem aushängenden Trainingsplan zu entnehmen und über die Homepage (https://www.bcmariposa.com/gym/trainingszeiten/) im Mitgliederbereich ersichtlich.
Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt 60 oder 90 Minuten, je nach Trainingsinhalt.
Der Trainingsort befindet sich derzeit in den Räumlichkeiten Landwehrstrasse 39, Rückgebäude. 80336 München Indoor). Die Mariposa Boxing Club ist berechtigt, den Trainingsort in einem Umkreis von 5 km zu verlegen und virtuelle Trainings anzubieten.
(5) Ausfallzeiten von Mitgliedern
Von dem Mariposa Boxing Club nicht zu vertretende Ausfallzeiten beispielsweise durch Krankheit, Urlaub oder sonstige Verhinderung entbinden grundsätzlich nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag.
Bei längerfristigen Ausfallzeiten über sechs Wochen infolge Erkrankung, kann gegen Vorlage eines nachprüfbaren ärztlichen Attests, aus dem Beginn und voraussichtliches Ende der krankheitsbedingten Abwesenheit erkennbar sind, für diesen Zeitraum der Vertrag ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die Dauer des Vertrages um die Zeitspanne, in welcher das Mitglied pausiert hat. Die monatlichen Beiträge werden weiter erhoben, die Zeit der Abwesenheit wird jedoch am Ende der Laufzeit des Vertrages kostenfrei zur Verfügung gestellt. Entsprechendes gilt bei sonstigen Fällen der nicht vorhersehbaren Verhinderung.
(6) Gesundheitliche Einschränkungen / Vorerkrankung
Der Trainingsteilnehmer versichert, dass aus ärztlicher Sicht keinerlei Bedenken gegen eine Teilnahme am Training bestehen. Grundsätzlich versichert der Teilnehmer, sportgesund zu sein und sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Der Teilnehmer versichert, dass ihm keine Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten, hierzu zählen insbesondere Krankheiten chronischer sowie akuter Art, Verletzungen, Beschwerden sowie die Einnahme von Medikamenten.
Über unerwartet auftretende Befindlichkeits- und Gesundheitsstörungen vor, während oder nach dem Training (Schmerz, Schwindel, Übelkeit, etc.) hat der Teilnehmer dem verantwortlichen Trainer des Mariposa Boxing Club unverzüglich zu informieren. Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand sind vom Teilnehmer wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
(7) Haftungsbeschränkung
Alle Ansprüche gegen den Mariposa Boxing Club, auch Schadensersatzansprüche aufgrund mittelbarer und unmittelbarer Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung durch die Mariposa Boxing Club, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Es wird ebenfalls keine Haftung für Unfälle übernommen, die durch unsachgemäße Benutzung der Geräte und Einrichtungen verursacht werden. Sämtliche Einrichtungen und Geräte des Mariposa Boxing Club dürfen nur nach Einweisung benutzt werden. Den Weisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten, das Tragen von Straßenschuhen ist auf der Trainingsfläche untersagt.
Für Unfälle außerhalb des Trainings übernimmt der Mariposa Boxing Club keinerlei Haftung. Der Teilnehmer hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den Weg vom und zum Trainingsort.
Der Teilnehmer ist über die mit dem Training verbundenen gesundheitlichen Gefahren und sonstigen Gefahren informiert worden und bestätigt ausdrücklich, auf eigene Gefahr und eigenes Risiko am Training teilzunehmen.
Unabhängig vom Veranstaltungsort übernimmt der Mariposa Boxing Club grundsätzlich keine Haftung für Garderobe, mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände und sonstige Gegenstände von Gästen und Teilnehmern.
(8) Unübertragbarkeit der Mitgliederrechte
Vertragsrechte und Ansprüche von Mitgliedern und Trainingskartenbesitzern sind nicht übertragbar.
Bei Verstößen und insbesondere Missbrauch von Ausweisen oder sonstigen Nachweisen der Zugangsberechtigung hat die entsprechende Person den hierdurch entstehenden Schaden zu ersetzen.
Der Mariposa Boxing Club ist in solchen Fällen zur fristlosen Kündigung des Vertrages oder der Verhängung eines Hausverbots aus wichtigem Grund berechtigt.
(9) Zustimmung zur Datenerhebung und -verwertung
Der Mariposa Boxing Club erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten aus diesem Vertrag nur zum Zweck der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung sowie für eigene Werbeaktionen. Es handelt sich hierbei um die vom Mitglied im Rahmen der Anmeldung angegebenen Daten wie: Name, Adresse, Telefonnummer (Mobil und Festnetz), E-Mailadresse, Bankverbindung.
Die Verarbeitung der im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Mitgliedsdaten erfolgt im Einklang mit der DSGVO und den weiteren einschlägigen Datenschutzgesetzen. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) und Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO und nur für die vorstehend genannten Zwecke der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Werbeaktionen. Eine über den Vertragszweck hinausgehende Datenverarbeitung findet nicht statt. Sollte die Erhebung weiterer über den Vertragszweck hinausgehender Daten erforderlich werden, wird der Mariposa Boxing Club hierfür gesondert eine Einwilligung bei dem Mitglied einholen. Hinsichtlich des Umfangs und Zwecks der Datenerhebung sowie der Aufklärung über die Betroffenenrechte wird im Übrigen auf die Datenschutzhinweise des Mariposa Boxing Club verwiesen.
Das Mitglied räumt dem Mariposa Boxing Club unentgeltlich und unwiderruflich folgende Herstellungs- und Nutzungsrechte ein:
Mariposa Boxing Club ist berechtigt, im Zusammenhang mit der Darstellung oder Berichterstattung von Veranstaltungen, Kursen und des Trainings Bild-, Video- und/oder Tonaufnahmen, auf denen das Mitglied erkennbar ist, herzustellen und zu nutzen. Dies umfasst insbesondere auch die Veröffentlichung in sämtlichen Medien und die Überlassung der Aufnahmen an Dritte zu diesen Zwecken. Das Mitglied verzichtet auf etwaige eigene Rechte an diesen Aufnahmen.
Aufnahmen, die vorwiegend das Mitglied als Person betreffen und nicht lediglich im Zusammenhang mit der Darstellung von Veranstaltungen, Kursen und des allg. Trainings entstehen, sind hiervon nicht erfasst.
(10) Sonstiges
Für alle Trainingsteilnehmer und Gäste gilt die Hausordnung des Mariposa Boxing Club. Diese hängt im Studio aus bzw. kann dort eingesehen werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
Die Kalkulation der Mitgliedsbeiträge und Trainingskarten berücksichtigt eine Betriebsschließung der Anlagen von vier Wochen pro Jahr. Es entsteht hieraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung von Beiträgen.
Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle dieser Vereinbarungen treten sodann solche, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen bzw. die gesetzliche Regelung.
Es sind keine mündlichen oder schriftlichen Abreden neben diesem Vertrag getroffen worden. Jede Änderung dieses Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel selbst.